Darum gehts
- Ständerat verlangt Ständemehr für EU-Deal
- Somit steigen die Hürden
- Neben Volk müssen auch Kantone zustimmen
Der Ständerat hat entschieden: Über das neue Vertragspaket mit der EU soll nicht allein das Volk entscheiden. Auch die Kantone sollen mitreden. Die kleine Kammer spricht sich mit 23 zu 17 Stimmen mit 3 Enthaltungen für eine Verfassungsgrundlage aus, die bei der Abstimmung über die Bilateralen III neben dem Volksmehr auch das Ständemehr erforderlich macht. Es ist ein wichtiger Vorentscheid, das Geschäft geht nun an den Nationalrat. Dieser kann den Entscheid noch drehen.
Folgt die grosse Kammer aber dem Ständerat, steigt die Hürde für die EU-Verträge. Beim fakultativen Referendum, das der Bundesrat wollte, hätten 50 Prozent plus eine Stimme genügt, damit die EU-Verträge angenommen wären. Beim Ständemehr braucht es auch eine Mehrheit der Kantone. Erfahrungsgemäss sind somit rund 55 Prozent Ja-Anteil nötig.
«Faktische Teilintegration der Schweiz in den EU-Rechtsraum»
Dem Ergebnis war eine stundenlange Debatte vorangegangen, die zeitweise eher an eine Jus-Vorlesung erinnerte. Am Ende siegten jene, die die Verträge wegen der grossen Tragweite dem Ständemehr unterstellen wollten. «Wir erleben eine faktische Teilintegration der Schweiz in den EU-Rechtsraum», sagte Mitte-Ständerätin Heidi Z’graggen (60). «Wir übernehmen die Pflichten und die Regeln, aber wir erhalten nicht die politischen Mitwirkungsrechte eines Mitgliedstaates, wir haben kein gleichberechtigtes Mitentscheidungsrecht.»
Vergeblich wehrte sich SP-Ständerat Carlo Sommaruga (67). Er wollte das fakultatative Referendum. Die Verfassung sage klar, wann das Ständemehr nötig sei – das EU-Paket erfülle keine der erforderlichen Bedingungen.