Darum gehts
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Peter Müller (Name geändert) liebt seinen Beruf. Als selbständiger Arzt arbeitete er darum bis zum Alter von 70 Jahren weiter. Auf die Auszahlung seiner Altersrente ab 65 wollte er verzichten. Einkommen hatte er zum damaligen Zeitpunkt noch genug.
Später, wenn er sich zur Ruhe setzen würde, wollte Müller aber von einer höheren AHV-Rente profitieren – so sein Plan. Denn diese Möglichkeit bietet das Gesetz durch die (auch teilweise) Aufschiebung der Altersrente. Müller würde so nach fünf Jahren einen Zuschlag von fast einem Drittel erhalten (siehe Tabelle unten). Die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, nutzen nur sehr wenige. Die meisten entscheiden sich, die Rente bei Erreichen des AHV-Referenzalters oder allenfalls vorher zu beziehen. Auch diejenigen, die weiterarbeiten, lassen sich meist gleichzeitig die Rente auszahlen, obwohl beide Einkommen versteuert werden müssen.
Das hängt vielleicht mit der geringen Bekanntheit des Rentenaufschubs zusammen, vielleicht aber auch mit dem komplizierten Antragsverfahren. Müllers Vorhaben scheiterte jedenfalls an den Formalitäten – aus dem monatlichen Zuschlag von fast 800 Franken, mit dem er gerechnet hatte, wurde letztlich nämlich nichts.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Rentenbezug bereits vorher anmelden
Sein Fehler: Er hatte den richtigen Zeitpunkt für den Antrag auf Aufschub verpasst. Müller hatte gewartet, bis er seine Tätigkeit aufgeben wollte, und stellte erst dann den Antrag auf AHV-Rente. Zwei Monate darauf verfügte die Ausgleichskasse: Ihm werde die Rente für die letzten fünf Jahre rückwirkend ausgezahlt – aber ohne Zins und ohne Zuschlag.
Müllers Versäumnis könnte jedem passieren. Denn es ist nicht offensichtlich, dass man etwas beantragen muss, was man noch nicht will.
Darum: Wer seine AHV-Rente aufschieben will, muss das gewöhnliche Formular für die Anmeldung zum Rentenbezug ausfüllen. Erst in Ziffer 8.2 des Formulars kann man wählen, dass man die AHV-Rente noch gar nicht haben will. Wenn man die Rente später abrufen möchte, ist wiederum ein Formular nötig, wobei sich manche Fragen wiederholen. Ein aufwendiges Verfahren, das sich aber nicht umgehen lässt.
So viel Rente gibt es zusätzlich, wenn Sie weiterarbeiten
Der Zuschlag beim Aufschub der AHV-Rente wird zusätzlich zur Monatsrente ausgezahlt. Die Höhe ist abhängig von der Aufschubsdauer; maximal sind fünf Jahre möglich. In dieser Tabelle sehen Sie, wie hoch der Zuschlag in Prozent des aufgeschobenen Teils ist.
| Anzahl Jahre Zusatzarbeit | zusätzliche Monate | |||
|---|---|---|---|---|
| 0–2 | 3–5 | 6–8 | 9–11 | |
| 1 | 5,2% | 6,6% | 8,0% | 9,4% |
| 2 | 10,8% | 12,3% | 13,9% | 15,5% |
| 3 | 17,1% | 18,8% | 20,5% | 22,2% |
| 4 | 24,0% | 25,8% | 27,7% | 29,6% |
| 5 | 31,5% | |||
| Ein Berechnungsbeispiel findet sich im offiziellen Merkblatt der AHV «Flexibler Rentenbezug». |
- Wenn Sie genug Einkommen oder Vermögen haben, um mindestens ein Jahr ohne die AHV-Rente auszukommen.
- Wenn Sie nicht mit einer verkürzten Lebenserwartung rechnen.
- Wer sowohl Lohn als auch Rente kassiert, muss beides als Einkommen versteuern. Das kann ins Geld gehen. Mit dem Aufschub vermeiden Sie höhere Einkommenssteuern.
- Aber: Wenn Sie mit oder ohne Zuschlag Ergänzungsleistungen bräuchten, lohnt sich ein Rentenaufschub nicht.
- Wenn Sie genug Einkommen oder Vermögen haben, um mindestens ein Jahr ohne die AHV-Rente auszukommen.
- Wenn Sie nicht mit einer verkürzten Lebenserwartung rechnen.
- Wer sowohl Lohn als auch Rente kassiert, muss beides als Einkommen versteuern. Das kann ins Geld gehen. Mit dem Aufschub vermeiden Sie höhere Einkommenssteuern.
- Aber: Wenn Sie mit oder ohne Zuschlag Ergänzungsleistungen bräuchten, lohnt sich ein Rentenaufschub nicht.